Kostenrückerstattung
Die Praxisgemeinschaft Pasching arbeitet als Wahlarzt- bzw. Wahltherapiepraxis.
Die Voraussetzung für die Rückerstattung eines Teilbetrags für die Wahltherapie, ist eine Verordnung des Arztes, die bei manchen Versicherungen chefärztlich bewilligt werden muss. Bei unseren WahlärztInnen benötigen sie für die gesetzliche Rückerstattung keine Überweisung.
Bei der Inanspruchnahme von Wahltherapien oder Behandlungen bei einem Wahlarzt verbleibt ein Selbstbehalt, da nur ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Versicherung übernommen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem ersten Besuch bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe der Rückerstattung zu informieren.
Viele Zusatzversicherungen übernehmen, abhängig vom jeweiligen Vertrag, den Selbstbehalt ganz oder teilweise, sodass sich die Kosten für Sie verringern können.
Energiearbeit, Diätologie bzw. Ernährungsberatung und psychosoziale Beratung unterliegen nicht den gesetzlichen Rückerstattungsregelungen und gelten daher als Privatleistungen. Das bedeutet, dass diese Behandlungen nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Ebenso werden bestimmte Therapieformen, wie z.B. die Osteopathie, nicht von den Krankenkassen erstattet, da sie nicht immer in den Leistungskatalog aufgenommen sind. Erkundigungen bei ihrer Zusatzversicherung oder zB für Präventionsmaßnahmen wie der Gesundheitshunderter bei der Sozialversicherung der Selbstständigen, können sich auszahlen.
Wenn sie zu einem ausgemachten Termin verhindert sind und sie sich nicht abmelden, wird der Termin wegen Ausfall zu 100% verrechnet.
Kostenerstattung für die Physiotherapie der ÖGK 2025
PT01 Einzelbehandlung 30min 30,40€
PT02 Einzelbehandlung 45min 45,62€
PT03 Einzelbehandlung 60min 60,82€
Diese Angaben sind ohne Gewähr und als Beispiel für eine Rückerstattung zusehen!
